Vor drei Wochen traf man sich am Landesverwaltungsgericht (LVwG) in Klagenfurt. Hannes Köberl, roter Personalvertreter im Landesdienst, auf der einen, Barbara Pucker als Vertreterin der Disziplinarkommission des Landes, auf der anderen Seite. Köberl, der in Facebook-Postings Politiker von ÖVP und FPÖ als „Nobelhure der Neonazi“, „Trottel“ oder „Oberstiazla“ bezeichnet hatte, brachte Beschwerde gegen die geplante Einleitung eines Verfahrens gegen ihn ein. Die Äußerungen seien in der Funktion des Personalvertreters gefallen, es dürfe kein „Akt gegen eine geschützte Person“ gesetzt werden, so die Argumentation von Köberl und seinem Anwalt Walter Suppan.