Schon seit 2014 sind im Siedlungswohnbau in Kärnten bei zehn Prozent von zu errichtenden Stellplätzen bauliche Vorkehrungen vorgeschrieben, welche die Einrichtung einer Elektrotankstelle ermöglichen. Außerdem sind für alle Tiefgaragenstellplätze Leerverrohrungen für die nachträgliche Installation von Ladestationen Pflicht. Ebenso gibt es bei Außenparkplätzen längst Vorgaben für die E-Autos.
Wolfgang Rausch