Bitte absitzen und schieben“, heißt es seit 1. April für Radfahrer auf Zebrastreifen. Auch Gehsteige sind für die Pedalritter nun tabu. Dafür räumt die 30. Novelle der Straßenverkehrsordnung den Pedalrittern in einigen Bereichen mehr Rechte ein. Ein Beispiel: Fahren Auto und Rad parallel auf eine Kreuzung zu und der Autofahrer will rechts abbiegen, hat der Radler Vorrang. Als „wichtigen Schritt in die richtige Richtung“ sieht man bei Verkehrsclub Österreich (VCÖ) die Novelle.