Wer an Malaria erkrankt, muss gemäß Epidemiegesetz in einem elektronischen Register gemeldet werden. Bei einem Kärntner war genau das am 22. Februar der Fall. Der Mann wurde sofort behandelt und hat sich mittlerweile wieder erholt.
Wer an Malaria erkrankt, muss gemäß Epidemiegesetz in einem elektronischen Register gemeldet werden. Bei einem Kärntner war genau das am 22. Februar der Fall. Der Mann wurde sofort behandelt und hat sich mittlerweile wieder erholt.
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