Nachdem der Salzburger Erzbischof Franz Lackner als päpstlicher Visitator am vergangenen Freitag zuletzt der Diözese Gurk-Klagenfurt einen Besuch abgestattet hat, lädt er für kommende Woche zu einer "Buß- und Gebetsstunde". Dabei sind die Kärntner Gläubigen eingeladen, "Sorgen und Leiden vor Gott zu bringen". Der Kärntner Diözesanadministrator Engelbert Guggenberger wird nicht teilnehmen.
Nach vielen Tagen des Zuhörens und Aufnehmens wolle er die Kärntnerinnen und Kärntner einladen, Sorgen und Leiden in einer Buß-und Gebetsstunde vor Gott zu bringen, heißt es in der Einladung des Erzbischofs, die am Dienstagabend versandt wurde. Und weiter: "Die von Herzen kommenden Fürbittgebete sind ein wichtiger Schritt in unserem gemeinsamen Wunsch für eine gute Zukunft der Kirche in Kärnten. Diesem Anliegen wollen wir alle dienen und am Beginn der Fastenzeit beten."
Lackner hatte zu Beginn seiner Visitation der Diözese, die sowohl die Ära des vergangenes Jahr nach St. Pölten gewechselten Bischofs Alois Schwarz als auch die Vorgänge während der Sedisvakanz seit vergangenen Juli umfassen sollte, angekündigt, er wolle die Visitation bis zum Beginn der Fastenzeit abschließen. Diözesanadministrator Guggenberger hat offenbar eher den angekündigten baldigen Bericht des Visitators erwartet als eine Buß-und Gebetsstunde. Die Anfrage, ob er an der Veranstaltung teilnehmen werde, verneinte Guggenberger: Er werde nicht teilnehmen, "da eine solche Feier im Zusammenhang mit der Visitation aus meiner Sicht das falsche Signal zum falschen Zeitpunkt ist. Ich frage mich auch, wer wofür Buße üben soll: Die Kärntner Katholikinnen und Katholiken, kritische Journalistinnen und Journalisten, die derzeitige Diözesanleitung?"
Eine derartige Buß- und Betstunde zum jetzigen Zeitpunkt sei vor allem auch nicht der erwartete Beitrag zur Objektivierung von Fakten, sondern deren Spiritualisierung. "Die Öffentlichkeit erwartet sich mit Beendigung der Apostolischen Visitation einen den Fakten gerecht werdenden Abschlussbericht sowie die öffentliche Bekanntgabe relevanter Ergebnisse", betonte Guggenberger. In weiterer Folge werde zu Recht erwartet, dass auf Basis des Visitationsberichtes konkrete Maßnahmen gesetzt und entsprechende Konsequenzen gezogen würden. Die Voraussetzungen für Reue sind laut Guggenberger "die Bekanntgabe von Ergebnissen und die daraus zu ziehenden Konsequenzen".