Ein vierjähriges Mädchen blieb bei einem Spaziergang in Seeboden mit dem linken Auge an einer Schraube hängen. Die rostige Schraube ist bei einem Zaun hervorgestanden. Das Kleinkind verlor auf dem verletzten Auge sein Sehvermögen. „Wir ermitteln nun wegen fahrlässiger Körperverletzung“, erklärt Markus Kitz, Sprecher der Staatsanwaltschaft.