Dass Erinnerungen an einen Eröffnungstag des St. Veiter Wiesenmarktes gegen 23 Uhr nicht immer die Deutlichsten sind, liegt in der Natur der Sache. Bei einer Gerichtsverhandlung ist das allerdings nicht von Vorteil. Bei einer Verhandlung gegen zwei angebliche "Wiesn-Schläger" wegen schwerer Körperverletzung sorgten Zeugen für Verwirrung. Es fiel ihnen schwer, die Angeklagten den vorgeworfenen Taten und vor allem der am Tatabend getragenen Kleidung zuzuordnen. Wie der Hauptangeklagte anmerkte, könne das auch daran liegen, dass er sich in Haft rasieren und einem Haarschnitt unterziehen musste. Täter und Zeugen wurden beinahe durchgehend als "der Alte", "der Junge", "der Dicke" oder "der mit dem karierten Hemd" beschrieben.