Neun Schuldsprüche hat es im August 2018 im ersten Prozess um Unregelmäßigkeiten bei der Bundespräsidenten-Stichwahl 2016 gegeben. Damals wurden zahlreiche Wahlbeisitzer angeklagt und verurteilt, eine davon bekämpfte den Schuldspruch beim Oberlandesgericht Graz. Dieses hat am Mittwoch das erstinstanzliche Urteil aber bestätigt, wie ihr Anwalt Meinhard Novak gegenüber der APA erklärte.