Heuer im Feber wurden ein Arbeiter nach 42 Jahren im Dienst gekündigt. Von seinem ehemaligen Arbeitgeber hat er über Monate hinweg nichts mehr gehört. Da er auch während des Dienstverhältnisses nie eine Lohnabrechnung erhalten hatte und ihn der Arbeitgeber nicht über die Höhe der gesetzlichen Abfertigung aufgeklärt hatte, wandte er sich an die Arbeiterkammer (AK), um sich über seine gesetzlichen Beendigungsansprüche zu informieren.