Der Verfassungsgerichtshof hat einen Ersatzgemeinderat der Kärntner Gemeinde Stall im Mölltal seines Mandats für verlustig erklärt. Der Mandatar hat in der konstituierenden Sitzung des Gemeinderats die Gelöbnisformel („Ich gelobe“) vorerst nicht gesprochen und dem Bürgermeister auch nicht die Hand gereicht. Erst nach einem Wortwechsel mit dem Bürgermeister folgte ein „Ich gelobe kann ich wohl sagen“. Damit hat er das Gelöbnis aber nicht in der nach der Kärntner Allgemeinen Gemeindeordnung (K-AGO) gesetzlich vorgesehenen Form geleistet, hält der VfGH in seiner Entscheidung fest.