Wegen Fälschung besonders geschützter Urkunden hat sich am Mittwoch ein 68-jähriger Grazer vor dem Landesgericht Klagenfurt verantworten müssen. Der Mann, der in die Vermittlung eines gefälschten Führerscheins verwickelt gewesen war, wurde freigesprochen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, Staatsanwältin Nicola Trinker meldete Nichtigkeit und Berufung an.