Vor zwölf Jahren verließen die Zahnärzte die Ärztekammer und haben seither eine eigene Standesvertretung. Der Trennungsprozess provozierte offenbar rechtliche Grauzonen. Eine solche trat jetzt beim nicht alltäglichen Fall eines Kärntner Zahnarztes zutage, über den das Land Kärnten, wie berichtet, nach zahlreichen Patientenbeschwerden ein Berufsverbot wegen „Gefahr in Verzug“ verhängte. Für Laien schwer erklärlich, wirkt es vorerst nur teilweise. Da der Zahnmediziner auch Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurg ist, müssen ihm einschlägige Tätigkeiten mit einem separaten Bescheid untersagt werden.
Wolfgang Rausch