Ein dem Bürgermeister verweigerter Handschlag hat den Gemeinderat der Gemeinde Stall im Mölltal bis nach Wien zum Hüter der Verfassung geführt. Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat die Frage zu klären, ob das Ersatzmitglied des Gemeinderats, das den Handshake verweigerte, nun rechtmäßig angelobt ist oder nicht.