Haus weg. Erspartes weg. Das bleibt in der Vorstellung vereinfacht dargestellt bei vielen Menschen übrig, wenn es ums Zahlen fürs Pflegeheim geht. Doch mit 1. Jänner 2018 soll es anders werden. Vom Parlament in Wien beschlossen, wird der Pflegeregress per Verfassungsgesetz abgeschafft. So wird der Zugriff des Landes auf Vermögen von Personen, die in Pflegeheimen betreut werden, verboten.
In der Praxis läuft es derzeit noch so ab, dass das Haus des pflegebedürftigen Herrn S. beim Eintritt ins Pflegeheim zwar nicht verkauft werden muss. Doch das Land stellt sich die Heimkosten vorerst im Grundbuch sicher. Und/oder greift auf Lebensversicherung und Ersparnisse zu. Auch auf jenes Vermögen, das der Pflegeheimbewohner bis drei Jahre vor Heimeintritt verschenkt oder vererbt hat. Mit 4222 Euro Freibetrag.