Wegen Geldfälscherei wurde im August ein 33-jähriger Kärntner zu drei Jahren Haft, eines davon unbedingt, verurteilt. Seine Kooperation mit der Polizei wirkte sich damals mildernd auf das Urteil aus: Der Mann hatte penibel Buch über seine Abnehmer geführt und die Unterlagen der Polizei zur Verfügung gestellt.