Der Mann, der seit einem Monat in Untersuchungshaft gesessen war, hatte sich gleich zu Prozessbeginn schuldig bekannt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Begonnen hatte alles mit einem Strafzettel, den der Mann im Jänner zugestellt bekommen hatte. "Mein Lohn ist mir nicht richtig ausbezahlt worden, ich bin unter großem, finanziellen Druck gestanden", sagte der Mann. Wegen des Strafzettels war er so in Rage geraten, dass er bei der zuständigen Bezirkshauptmannschaft (BH) in Lienz angerufen und "vor sich hingeschimpft" hatte - so hatte er die zuständige Sachbearbeiterin bedroht und gefragt, ob sie "in den Häfn" gehen wolle. Einen Tag später schickte er ihr eine Nachricht, dass er den Strafzettel nicht zahlen wolle. Betreff: "Zurückweisung Ihres Angebotes".
"Auf der BH sind wir ja einiges gewohnt, wenn Leute anrufen, die eine Strafe nicht zahlen wollen. Aber das war dann doch etwas anderes. Die Nachricht in Zusammenhang mit dem Anruf - das war schon beängstigend", sagte die Beamtin, die am Freitag als Zeugin geladen war. Fortgesetzt wurde die Geschichte in Feldkirchen, der Heimatstadt des Mannes: Als ihm zwei Polizisten die Ladung zur Einvernahme wegen der Geschehnisse in Lienz bringen wollten, nahm der 28-Jährige diese nicht persönlich an. Tage später bekam der zuständige Polizist einen Brief, in dem der Angeklagte ihm mit einer Eintragung in ein Schuldenregister drohte. Eigentlich hätte der Prozess gegen den Feldkirchner bereits im Juli stattfinden sollen - da tauchte er aber nicht auf. Schließlich wurde er festgenommen, wobei er sich heftig wehrte, und landete in Untersuchungshaft.
Die Zeit im Gefängnis habe ihn geläutert, sagte der 28-Jährige vor Gericht: "Ich werde das sicher nicht mehr tun. Durch die Haft habe ich gemerkt, wie viel mir fehlt. Es tut mir alles so leid, ich weiß jetzt auch, dass die Gesetze sehr wohl für mich gelten." Als er den Strafzettel bekommen hatte, habe er einfach gegoogelt, was man in so einem Fall tun könne - dabei sei er auf Staatsverweigerer-Webseiten gelandet, auf denen Musterbriefe zu finden waren, die er dann angepasst und verschickt hatte. Mit staatsfeindlichen Verbindungen selbst habe er nie etwas zu tun gehabt, beteuerte der Feldkirchner.
Das hatte im Jänner noch anders geklungen. Schon in seinem ersten Anruf auf der BH hatte der Mann angegeben, dass er nicht als Person behandelt werden wolle, sondern als Mensch. Im Kontakt mit der Polizei machte er mehrmals deutlich, dass für ihn lediglich das Naturrecht gelte, zitierte die Menschenrechtskonvention, sagte, dass er Österreich nur als Firma anerkenne und dass die österreichischen Gesetze für ihn keine Gültigkeit hätten. Von dem zuständigen Polizisten forderte er 30.000, von der Dienstbehörde eine Million Euro.
"Wo Menschen zusammenleben, braucht es Regeln und Vorschriften. Die Republik Österreich gewährt uns eine Reihe von Rechten, aber selbstverständlich auch Pflichten", sagte Staatsanwältin Johanna Schunn. In einem Rechtsstaat habe man die Möglichkeit, sich legal zu wehren, wenn man eine Strafe für ungerechtfertigt halte: "Aber diesen Weg hat der Angeklagte nicht gewählt."
"Ich habe mir überlegt, ob bei Ihnen eine bedingte Strafe ausreicht. Aber ich denke, Sie wurden durch die Untersuchungshaft davon überzeugt, dass das, was Sie getan haben, keine gute Idee war", sagte Richterin Barbara Baum, als sie den 28-Jährigen wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt schuldig sprach. Zum Schluss gab sie dem Mann aber noch eine Warnung mit: "Jetzt haben Sie mit der bedingten Strafe die Rute im Fenster - wenn Sie noch einmal so etwas verschicken, dann schaut es schlecht für Sie aus."
Der Feldkirchner nahm das Urteil an, die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab.