Verdächtige würden geschützt, Beweise angeblich zurückgehalten, polizeiliche Untersuchungen hinausgezögert: Über kaum ein Unglück wurde in den vergangenen Wochen so viel spekuliert, wie über den tödlichen Bootsunfall am Wörthersee vom 2. Juni. Das liegt auch am Namen des Bootslenkers und mutmaßlichen Haupttäters sowie daran, dass dieser aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes und des Medienrechts nicht genannt werden darf.