Wegen schweren Missbrauchs von Unmündigen stand am Montag eine 16 Jahre alte Kärntnerin in Klagenfurt vor Gericht. Staatsanwältin Tina Frimmel-Hesse warf der Jugendlichen vor, ihre zum Tatzeitpunkt drei Jahre alte Schwester missbraucht zu haben. Die Jugendliche wurde schließlich vom Schöffensenat unter Vorsitz von Richter Alfred Pasterk zu zehn Monaten bedingter Haft verurteilt.
Gleich zu Beginn der Verhandlung stellte die Verteidigung den Antrag auf Ausschluss der Öffentlichkeit, dem das Gericht stattgab. Der Schöffensenat setzte die Verbüßung der Haftstrafe aus, zugleich wurde Bewährungshilfe angeordnet. Die 16-Jährige nahm das Urteil an, die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab, das Urteil ist somit nicht rechtskräftig. Der zweite Angeklagte, ein 26 Jahre alter Kärntner, wird gesondert vor Gericht gestellt. Ihm konnte die Anklage nicht rechtzeitig zugestellt werden.