Der Verdacht, der im Raum steht, ist schwerwiegend und längst Gegenstand staatsanwaltlicher Erhebungen: Abrechnungsbetrug. Jener Zahnarzt, gegen den Dutzende Beschwerden bei der Patientenanwaltschaft anhängig sind, die gerade ebenfalls an den Staatsanwalt in Graz weitergeleitet wurden, soll sich dieses Delikts im Zusammenhang mit Schneidekantenaufbauten, Mundhygiene- und Prothetikleistungen schuldig gemacht haben. Schneidekantenaufbauten sind die lukrativsten Leistungen im Kassentarifkatalog, bei ihm zählten sie offenbar zur Standardbehandlung.
Wolfgang Rausch