Brisant und richtungsweisend: Das sind drei Urteile des Landesverwaltungsgerichts (LVwG) Kärnten. Darin wurden die Beschwerden dreier Männer gegen ihre Ausschlüsse aus der Freiwilligen Feuerwehr (FF) St. Veit/Glan abgewiesen. Indirekt ist damit auch klar, dass eine FF einzelne Mitglieder ausschließen kann, wenn sie an zu wenigen Übungen teilnehmen.