Am Freitag gegen 17.20 Uhr lenkte ein 44-jähriger Niederösterreicher aus dem Weinviertel ein Motorboot auf dem Wörthersee in Richtung Kapuzinerinsel. Während dieser Fahrt waren außer dem Lenker noch vier weitere Personen an Bord: drei Niederösterreicher (42, 44 und 49) und ein 32-jähriger Mann aus Klagenfurt. Auf Höhe von Maria Wörth dürfte der 44-jährige Passagier aus Niederösterreich während einer starken Kurvenfahrt das Gleichgewicht verloren haben. Er stürzte aus dem Boot und ging sofort unter. Die übrigen Insassen riefen die Polizei.

Suchaktion am Abend erfolglos

Bei der folgenden Suchaktion waren die Freiwilligen Feuerwehren aus Reifnitz, Villach, Krumpendorf, Ebental, Ferlach und Pritschitz sowie die Wasserrettung mit insgesamt 70 Mann, davon zehn Einsatztauchern, sowie das Polizeiboot Reifnitz im Einsatz. Die Suchaktion wurde vom Hubschrauber des Innenministeriums unterstützt. Dennoch blieb sie erfolglos. Wegen eines aufziehenden Gewitters und starken Windes musste die Suchaktion um 19 Uhr abgebrochen werden.

Auch wenn viele Dinge des Unfallhergangs noch ungeklärt sind, steht eines schon fest: Der Bootsführer war zum Zeitpunkt des Unfalls alkoholisiert.

Suchaktion am Freitagabend
Suchaktion am Freitagabend © ÖWR

Von Tauchern gefunden

Die Suchaktion nach dem Niederösterreicher aus dem Waldviertel wurde Samstagfrüh um 7 Uhr mit Tauchern der Wasserrettung sowie der Feuerwehren fortgesetzt. Wie die Polizei bestätigt, wurde der vermisste 44-Jährige um 8.05 Uhr von Einsatztauchern der Wasserrettung rund 300 Meter nordwestlich der Schiffsanlegestelle Maria Wörth in einer Tiefe von etwa 30 Metern gefunden und geborgen. 

Obduktion angeordnet

Die Staatsanwaltschaft Klagenfurt ordnete eine Obduktion an. Das Motorboot wurde auf Weisung der Staatsanwaltschaft beschlagnahmt.

Der 44-jährige Bootslenker muss mit Konsequenzen rechnen, er war zum Unfallzeitpunkt alkoholisiert. Den Niederösterreicher erwartet ein Strafverfahren wegen fahrlässiger Tötung. Bedingt durch die Alkoholisierung dürfte es sich um grobe Fahrlässigkeit handeln, in diesem Fall beträgt die Höchststrafe drei Jahre Haft. Ob er berechtigt war, das Boot zu lenken, war vorerst offen. Er gab bei der Polizei an, über ein Schiffsführerpatent zu verfügen, er habe es jedoch nicht dabei. Ob diese Angaben zutreffen, kann erst nach den Pfingstfeiertagen geklärt werden.