Ein 23 Jahre alter Mann aus Polen ist am Dienstag am Landesgericht Klagenfurt wegen schweren Raubes zu 7,5 Jahren Haft verurteilt worden. Der Mann hatte vergangenes Jahr beim Überfall auf eine Bank im Bezirk Spittal an der Drau 26.000 Euro erbeutet und die Kassierin mit Pfefferspray attackiert. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Die Tat hatte sich am 7. Dezember 2016 ereignet. Der 23-Jährige war mit Haube, Schaltuch und Sonnenbrille maskiert in die Bank gekommen. Mit einer Pfefferspraypistole im Anschlag bedrohte er eine Kassierin, verlangte Geld und griff auch selbst in die Kasse. "Obwohl sich die Frau nicht gewehrt hat, hat er ihr mit der Pistole ins Gesicht gesprüht, wodurch sie verletzt wurde", sagte Staatsanwältin Nicola Trinker. Nach der Tat flüchtete er aus der Bank, entsorgte Tatwaffe und Maskierung und fuhr nach Hause nach Polen, wo er einige Zeit später von der Polizei festgenommen wurde. Von dem Geld war nichts mehr übrig. Das habe er verwendet, um seine Schulden zu begleichen, sagte der 23-Jährige.

Schuldbekenntnis

Der Mann bekannte sich vor Gericht schuldig. Im Rahmen eines Trainingslager war das ehemalige Mitglied der polnischen Ski-Nationalmannschaft erstmals nach Kärnten gekommen. Dort arbeitete er dann vergangenen Herbst als Spendensammler für Gehörlose. Motiv für die Tat seien seine Schulden gewesen, gab der 23-Jährige an. Wie der Überfall genau abgelaufen ist, daran will er sich nicht mehr erinnern können: "Ich war so nervös, ich habe danach Schlafstörungen gehabt", sagte der Mann. Und weiter: "Das war ein großer Blödsinn. Es tut mir so leid, ich möchte mich auch bei der Frau entschuldigen, dich ich verletzt habe."

"Wenn der Angeklagte anführt, dass er Schulden und familiäre Probleme hat - das haben viele Leute. Aber trotzdem gehen die nicht alle los und überfallen eine Bank", sagte die Staatsanwältin in ihrem Plädoyer. Auch wenn der 23-Jährige reumütig geständig sei, so dürfe man nicht auf das Opfer vergessen, das noch immer seelisch an den Folgen der Tat leide. Die Verteidigerin des Mannes führte an, dass ihr Mandant in einer Ausnahmesituation gehandelt hatte. "Er will den Schaden, den er angerichtet hat, wiedergutmachen", betonte sie.

Die Unbescholtenheit und das Geständnis kamen dem Mann mildernd zugute, sagte der Vorsitzende des Schöffensenats, Richter Matthias Polak, in seiner Urteilsbegründung. "Allerdings war die Attacke auf die Kassierin auch eine Handlung, die erschwerend mitzuberücksichtigen ist." Die Strafhöhe sei auch aus Gründen der Generalprävention notwendig. Der Angeklagte erbat Bedenkzeit, die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab.