Der Landeshauptmann und zwei Stellvertreter müssen fix sein. Ob es künftig gesamt fünf, sechs oder so wie bisher sieben Mitglieder in der Kärntner Landesregierung gibt, kann der Landtag mit Beginn der neuen Legislaturperiode entscheiden. So sieht es die neue Kärntner Landesverfassung vor, die als Kernstück die Proporzabschaffung und Einführung der Koalitionsregierung beinhalten und am 1. Juni vom Landtag beschlossen werden soll. Als wichtigster Wurf der Dreierkoalition. Vor diesem Hintergrund war Dienstag erstmals eine Sitzung des Verfassungsausschusses des Landtages öffentlich. Das Interesse daran fiel gering aus. Den sieben Ausschussmitgliedern unter Vorsitz von Andreas Scherwitzl (SPÖ) standen Experten Rede und Antwort bzw. gab es noch Verbesserungsvorschläge.