Der Haupttäter hatte mit erschlichenen Handys gehandelt, er wurde zu 24 Monaten Haft, davon acht unbedingt, verurteilt. Seine Mitangeklagten bekamen bedingte Haftstrafen und eine Geldstrafe. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

"Mastermind" hinter dem Betrug war ein 45-jähriger Selbstständiger, er bekannte sich gleich zu Prozessbeginn im vergangenen November schuldig. Der Mann hatte es sich zu Nutzen gemacht, dass Großkunden von einem Netzbetreiber nach einer gewissen Vertragslaufzeit vergünstigte oder überhaupt kostenlose Handys bestellen können. Um an die Handys zu kommen, wies er einen Lehrling an, Bestellformulare des Mobilfunkbetreibers mit gefälschten Firmenstempeln von Kärntner Unternehmen zu versehen. Daraufhin bekam er pro Bestellung Gutscheine für bis zu 25 Handys, die er sich liefern ließ und verkaufte.

Was die Sache ans Licht brachte: Durch die Bestellung der Gratis-Handys hatte sich der Vertrag der betroffenen Unternehmen mit dem Mobilfunkbetreiber um 24 Monate verlängert - und bei einem Unternehmen hatte man sich über die lange Bindung gewundert und nachgeforscht. Insgesamt hatte der 45-Jährige bis zu diesem Zeitpunkt mehr als 2000 erschlichene Handys gewinnbringend verkauft und auch Provisionen des Netzbetreibers kassiert.

Neben dem 45-Jährigen war noch ein 51-jähriger Inhaber eines Handyshops angeklagt. Als das Geschäft des Haupttäters bereits geschlossen war, sei dieser an ihn herangetreten und habe ihn gefragt, ob er über ihn Handys bestellen könne. "Ich habe nie eine gefälschte Bestellung ausgefüllt und auch nichts von einem kriminellen Hintergrund gewusst", beteuerte der 51-Jährige. Teilweise schuldig bekannte sich der 24-jährige ehemalige Lehrling des Haupttäters: Er gab zu, die Firmenstempel gefälscht zu haben, habe sich aber keine Gedanken darüber gemacht und sich auch nie bereichert. "Ich hatte Angst, meine Lehrstelle zu verlieren, wenn ich mich weigere", sagte der Mann.

Bei der Verhandlung am Donnerstag spießte es sich dann an der Schadenssumme: Staatsanwalt Marcus Pacher sah klar eine Überschreitung der Wertgrenze von 300.000 Euro gegeben, die Verteidiger bestritten dies aber. Auch bei der Einvernahme der Zeugen konnte nicht restlos geklärt werden, welcher Schaden entstanden ist. "Wir können nicht mit der nötigen Sicherheit sagen, dass der Schaden über 300.000 Euro liegt, er liegt aber jedenfalls um ein Vielfaches über der unteren Wertgrenze von 5000 Euro", sagte Richterin Ute Lambauer, die dem Schöffensenat vorsaß.

Da der unbescholtene Haupttäter voll geständig war und auch bereits Schadenswiedergutmachung geleistet hatte, fand das Gericht mit einer teilbedingten Strafe wegen schweren gewerbsmäßigen Betrugs das Auslangen. Ebenfalls wegen schweren gewerbsmäßigen Betrugs wurde der 51-Jährige zu 2880 Euro und zwölf Monaten bedingt verurteilt. Da der ehemalige Lehrling nur eine untergeordnete Rolle gespielt hatte und kein Hinweis darauf vorlag, dass er sich selbst bereichert hatte, wurde er wegen schweren Betruges zu fünf Monaten bedingter Haft verurteilt.

Die drei Männer erbaten Bedenkzeit. Staatsanwalt Pacher gab keine Erklärung ab.