Das „Match“ um das Urteil gegen einen Fußballer geht in die Verlängerung. „Mein Mandant wird gegen das Urteil berufen und Nichtigkeit anmelden“, sagt der Klagenfurter Rechtsanwalt Philipp Tschernitz. Nachdem das erste Urteil im Vorjahr – es endete mit einem Freispruch – aufgehoben worden ist, wolle man die jetzige Entscheidung des Geschworenengerichts überprüfen lassen.