Die Kärntner Landesregierung setzt in der Sitzung am Dienstag einen Schritt, um mehr Kärntnern die Wohnbauförderung zu ermöglichen. Es wird eine Verordung erlassen, wonach die Einkommensgrenze für Ein-Personen-Haushalte von 34.000 auf 38.000 Euro angehoben wird. Für Zwei-Personen-Haushalte steigt die Grenze von derzeit 50.000 Euro auf 55.000 Euro. Für jede weitere Person im Haushalt erhöht sich die Grenze um 6000 Euro (bis jetzt 5000 Euro).
Von Andrea Bergmann