Die Kärntner Landesregierung setzt in der Sitzung am Dienstag einen Schritt, um mehr Kärntnern die Wohnbauförderung zu ermöglichen. Es wird eine Verordung erlassen, wonach die Einkommensgrenze für Ein-Personen-Haushalte von 34.000 auf 38.000 Euro angehoben wird. Für Zwei-Personen-Haushalte steigt die Grenze von derzeit 50.000 Euro auf 55.000 Euro. Für jede weitere Person im Haushalt erhöht sich die Grenze um 6000 Euro (bis jetzt 5000 Euro).