Bis zu sechs Monate Zeit räumt der Gesetzgeber den Sozialversicherungen bei der Rückerstattung von Wahlarztkosten ein. „Das ist aber absolut nicht mehr zeitgemäß“, sagt GKK-Direktor Johann Lintner, der nur zu gut die Wünsche der Versicherten kennt, welche die Gebietskasse bis vor nicht langer Zeit auch erfüllen konnte. Meist fand der Kunde nach der Einreichung einer Wahlarztrechnung innerhalb von zwei, drei Wochen den Kassenanteil auf seinem Konto, womit man so manchen Zusatzversicherer alt aussehen ließ.