Wegen versuchten schweren Raubes sind am Freitag ein 21-jähriger Serbe und zwei Österreicher, 31 und 26 Jahre alt, am Landesgericht Klagenfurt zu jahrelangen Haftstrafen verurteilt worden. Der 21-Jährige fasste vier Jahre Haft aus, die beiden anderen acht, beziehungsweise fünf Jahre. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Die Tat hatte sich im vergangenen April bei Villach zugetragen. Zwei Personen - der 21-Jährige und ein noch flüchtiger 25-jähriger Serbe - hatten an der Haustür des Opfers angeläutet. Als der damals 58-Jährige öffnete, attackierte ihn der Ältere mit einem Messer und verletzte ihn schwer an den Händen, der andere Täter schlug mit den Fäusten auf den Mann ein. Als die Ehefrau des Opfers und eine Nachbarin auf die Tat aufmerksam wurden, flüchteten die beiden Serben in dem Auto, in dem die beiden anderen Angeklagten gewartet hatten.

Raub geplant

Zu Beginn der Verhandlung bekannte sich nur einer der drei Angeklagten schuldig, dass ein schwerer Raub geplant war. Der 26-jährige Österreicher gab an, dass er im Haus des späteren Opfers Sanierungsarbeiten durchgeführt hatte. "Da habe ich einen Tresor gesehen, der Mann hatte auch wertvolle Bilder an der Wand hängen." So sei der Plan entstanden, den 58-Jährigen daheim zu überfallen. Gemeinsam mit dem 31-Jährigen hätte er die beiden Serben angeheuert, um den Überfall durchzuführen, bestätigte er die Anklage der Staatsanwaltschaft, vertreten durch Bettina Dumpelnik.

Anders die Aussage der beiden anderen Angeklagten: Sie bekannten sich lediglich der absichtlich schweren Körperverletzung für schuldig. Der 31-Jährige sagte aus, dass geplant war, dem 58-Jährigen eine Abreibung zu verpassen. "Ich führe ein gutes Leben, ich habe es nicht nötig, dass ich jemandem Geld wegnehme", sagte er. Sein Einkommen, zwischen 5.000 und 6.000 Euro pro Monat, habe er teilweise über Schwarzarbeit erwirtschaftet. Dann habe es einen Streit mit dem 58-Jährigen gegeben, für den er immer wieder Hilfsaufträge durchgeführt habe. "Er hat mich beschimpft und gesagt, dass er mir einen Privatdetektiv auf den Hals hetzen würde, damit ich nie wieder schwarz arbeiten kann", sagte der Angeklagte. Einmal habe er auch eine Anzeige bekommen, für die er das spätere Opfer verantwortlich machte.

"Zwei Watschen und einen Magenstrudel"

Für 500 Euro hätten er und der 26-Jährige dann die beiden Serben engagiert. "Zwei Watschen und einen Magenstrudel" hätten sie dem 58-Jährigen verpassen sollen. "Mit dem Messer war ich nicht einverstanden", beteuerte der 31-Jährige. "Also wenn Ihnen etwas nicht passt, dann schicken Sie einfach zwei Leute für eine Abreibung vorbei?", fragte Richter Gernot Kugi, der dem Schöffensenat vorsaß. "Es tut mir leid, ich würde so etwas kein zweites Mal machen", antwortete der Angeklagte. "Na dann sind wir ja beruhigt", meinte Kugi. Warum sein Mitangeklagter einen versuchten Raub gestanden hat, wenn doch nur eine Abreibung geplant gewesen sei, konnte er nicht erklären. Darüber konnte auch der angeklagte Serbe nichts sagen - er sei überhaupt nur als "Aufpasser" bei der Tat dabei gewesen und habe nur zugeschlagen, um seinem Komplizen zu helfen. Dass die Tat eine reine Abreibung war, glaubte auch das Opfer nicht. "Was da passiert ist, war etwas komplett anderes als eine Abreibung. Die beiden wollten auch ins Haus", sagte der Mann, der als Zeuge geladen war. Es stimme zwar, dass es im Jahr 2013 bei Sanierungsarbeiten zu einem Streit mit einem Bruder eines Angeklagten wegen einer Rechnung gekommen war: "Aber mit einem Privatdetektiv habe ich nie gedroht."

Raubabsicht

Auch für den Schöffensenat war es schließlich erwiesen, dass die drei Angeklagten in Raubabsicht gehandelt hatten. "Die Tat ist ganz klar im Bereich der Schwerkriminalität anzusiedeln", begründete Kugi das Urteil. Für den 21-Jährigen seien sein Alter und seine Unbescholtenheit als mildernd anzusehen gewesen. Der 31-Jährige war für den Schöffensenat der Kopf hinter der Aktion, er ist ebenso wie der dritte Angeklagte mehrfach vorbestraft. Dem 26-Jährigen kam schließlich sein Geständnis als mildernd zugute, sodass er schließlich fünf Jahre ausfasste. Der 21-Jährige und der 31-Jährige meldeten Nichtigkeitsbeschwerde an, der 26-Jährige erbat drei Tage Bedenkzeit. Staatsanwältin Dumpelnik gab keine Erklärung ab.