Harald Dobernig muss nach seiner rechtskräftigen Verurteilung wegen Untreue nicht ins Gefängnis. Dem ehemaligen freiheitlichen Landesrat wurde eine Fußfessel bewilligt. „Der Antrag von Herrn Dobernig auf elektronisch überwachten Hausarrest wurde genehmigt“, sagt Peter Bevc, Leiter der Justizanstalt Klagenfurt. Diesen hat er mit 22. Dezember angetreten.
Damit darf Dobernig acht Monate Haft, das ist der unbedingte Teil seiner zweijährigen Haftstrafe, mit Fußfessel „absitzen“. Nach strengen Regeln: Dobernig muss jede Woche vorab einen Plan vorlegen, wo er sich zu welcher Zeit aufhalten wird. Bei Verstößen drohen Konsequenzen, die bis zum „Verlust“ der Fußfessel und zum Haftantritt in der
Justizanstalt reichen können.
Dobernig war am 30. September 2016 verurteilt worden. Nach einem Teilgeständnis. Er war seiner Kontrollfunktion in der Landesholding nicht nachgekommen und hat die Auszahlung des überhöhten Honorars an Steuerberater Dietrich Birnbacher (sechs Millionen Euro) ermöglicht.
Ab 17. Jänner steht Harald Dobernig in der Causa „BZÖ-Wahlbroschüre“ erneut vor Gericht. Mit ihm auch die (ehemaligen) freiheitlichen Politiker Uwe Scheuch, Gerhard Dörfler und Stefan Petzner sowie zwei Manager landesnaher Firmen.