22. September 2015: Der Ministerrat segnet die Änderung des Finanzmarktstabilitätsgesetzes (FinStaG) ab. Unter anderem ist es ein "Hold-Out-Gesetz", das den Rückkauf der Heta-Bonds durch das Land Kärnten ermöglicht. Der gesetzliche Rahmen ermöglicht es dem Bund, trotz Zuständigkeit Kärntens am Rückkauf mitzuwirken. Zwei Drittel der Gläubiger müssen zustimmen, damit die anzustrebende Vereinbarung gilt. Laut Hold-out-Gesetz würde diese Vereinbarung dann auch für die Minderheit gelten, die nicht zugestimmt hat.