Auf „Nicht schuldig“, plädierte ein Kärntner Steuerberater am Montag, 27. September, am Landesgericht Klagenfurt. Vorgeworfen wurde ihm ein „Beitrag zur grob fahrlässigen Beeinträchtigung von Gläubigerinteressen“. Pikantes Detail am Rande: Der Kärntner Steuerberater war für Wolfgang Auer-Welsbach tätig, der 2011 wegen schweren Betrugs, Untreue und Bilanzfälschung verurteilt worden war (jedoch bereits wieder auf freiem Fuß ist).