Im Mai 2010 war das Kartenhaus zusammengebrochen. Die Kärntner Finanzgruppe AvW musste Konkurs anmelden, bereits davor war Firmenchef Wolfgang Auer-Welsbach festgenommen worden. Schon seit Oktober 2008 konnte AvW Anlegegelder nicht mehr auszahlen. Heute warten 12.500 Geschädigte, die zwischen 2003 und 2005 in AvW-Genussscheine investiert hatten, noch immer auf ihr Geld. Durch ein aktuelles Urteil des Obersten Gerichtshofes (OGH) wächst zumindest die Hoffnung. Demnach können die Geschädigten auf Basis des sogenannten „Vertrauensschaden“ ihr eingesetztes Kapital zurückverlangen.