In Österreich gilt von 1. November bis 15. April die situative Winterreifenpflicht. Das bedeutet, dass man bei winterlichen Fahrverhältnissen mit seinem Pkw nur dann unterwegs sein darf, wenn auf allen Rädern Winterreifen montiert sind - oder man montiert an mindestens zwei Antriebsrädern Schneeketten. Das darf man aber nur, wenn die Straße tatsächlich mit Schnee oder Eis bedeckt ist. Wer jetzt im Winter in die Nachbarländer im Alpe-Adria-Raum fährt, muss darauf achten, dass sein Fahrzeug richtig ausgestattet ist. Denn dort gelten zum Teil andere Gesetze.
Gesetz in Slowenien
In Slowenien etwa ist die Regelung etwas strenger. Dort gilt ebenfalls eine Winterreifenpflicht, allerdings etwas kürzer, wie der Öamtc informiert - und zwar von 15. November bis 15. März. Und das Wichtigste dabei: Diese gilt generell und nicht nur bei Schnee und Eis auf den Straßen. Und: Sollten außerhalb dieses Zeitraums winterliche Fahrverhältnisse vorherrschen, gilt ebenfalls eine Winterreifenpflicht. Die Winterreifen müssen eine Mindestprofiltiefe von drei Millimetern aufweisen und an allen Rädern montiert sein.
Alternativ können auch Ganzjahresreifen mit einer Mindestprofiltiefe von drei Millimetern verwendet oder Schneeketten auf Sommerreifen mit einer Mindestprofiltiefe von drei Millimetern montiert werden. Aber: Auch dort darf man nur bei Schneefahrbahn oder Eis auf der Straße Schneeketten montieren. Darüber hinaus darf man mit diesen maximal 50 km/h schnell fahren. Die Verwendung von Spikereifen ist verboten.
Regeln in Italien
Anders ist das in Italien: Dort dürfen Spikereifen grundsätzlich verwendet werden, allerdings müssen diese auf allen Rädern - auch auf jenen eines Anhängers, sofern man einen mitführt - montiert sein. Und in Italien unterscheiden sich die einzelnen geltenden Regeln von Region zu Region. Daher ist es wichtig, auf die Beschilderung an den Straßen zu achten, die auf die konkreten Bestimmungen hinweisen.
In Südtirol etwa gilt bei winterlichen Straßenverhältnissen ebenfalls eine Winterreifenpflicht. Im Stadtgebiet von Bozen und auf der Brennerautobahn A22 bis Affi gilt aber von 15. November bis 15. April eine generelle Winterreifenpflicht. Für Motorräder besteht bei winterlichen Straßenverhältnissen und bei beginnendem Schneefall sogar ein Fahrverbot. Auf eine etwaige Schneekettenpflicht wird im Bedarfsfall durch Schilder hingewiesen. Auch in Italien gilt bei Fahrten mit Schneeketten eine vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h.
Winterreifen-Verbot
Und: In Italien gibt es sogar ein Winterreifen-Verbot zu bestimmten Jahreszeiten: Dort darf man von 16. Mai bis 14. Oktober mit Winter- oder Ganzjahresreifen nur dann fahren, wenn diese einen Geschwindigkeitsindex aufweisen, der mindestens dem festgesetzten Geschwindigkeitsindex im Zulassungsschein entspricht.
Die weiteren Regeln, die in den Nachbarländern Österreichs gelten, findet man auf der Homepage des Öamtc.