Fotos mit lachenden Menschen, Hunderte Facebook-Freunde, darunter jede Menge (Partei-)Prominenz. So stellt sich ein Kärntner SPÖ-Politiker (24) in der Öffentlichkeit dar. Doch abseits davon hat der Mann offenbar eine sehr dunkle Seite. Davon ist die Staatsanwaltschaft Klagenfurt überzeugt und hat den 24-Jährigen wegen fortgesetzter Gewaltausübung angeklagt, berichtet der ORF Kärnten.
Das Opfer des leutseligen Studenten war seine eigene Freundin (21). Vier Jahre lang soll er die junge Frau misshandelt haben. Etwa 20-mal soll er in dieser Zeit die 21-Jährige attackiert haben, mit seinen Fäusten, mit einem Messer und verbalen Drohungen. Unter anderem soll er seiner Freundin mit dem Umbringen gedroht haben. Erst Ende September dieses Jahres konnte das Opfer den Mut fassen zur Polizei zu gehen und ihren Freund anzuzeigen.
Öffentlichkeit ausgeschlossen
Die Polizei ermittelte, die Staatsanwaltschaft brachte die Anklage ein und am Dienstag stand der 24-Jährige vor Gericht. Dort gab er sich der Jus-Student aber öffentlichkeitsscheu und forderte über seinen Anwalt Gottfried Tazol, dass die Öffentlichkeit von der Verhandlung ausgeschlossen wird. Begründung: Er habe bereits für ein hohes politisches Amt in Kärnten kandidiert. Zudem sei die öffentliche Vorführung privater Videos ein Eingriff in seinen höchstpersönlichen Lebensbereich. Richterin Lisa Kuschinsky folgte dem Antrag des Angeklagten und schloss die Öffentlichkeit aus.
Verhandelt wurde natürlich dennoch, allerdings noch nicht fertig. Anfang Jänner geht der Strafprozess weiter. Im Falle einer Verurteilung drohen dem Mann bis zu drei Jahre Haft. Für den angeklagten Politiker gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung.
Aus SPÖ ausgetreten
Am Mittwoch zog der SPÖ-Politiker dann die Notbremse: Er ist von allen seinen politischen Funktionen zurückgetreten und hat seine Mitgliedschaft in der SPÖ zurückgelegt, wie Landesgeschäftsführer Andreas Sucher bestätigt. „Bei Gewalt an Frauen gibt es für die SPÖ kein Lamentieren, kein Beschönigen, keine Kompromisse: Das geht nicht!“ Grundsätzlich gilt für uns bis zur rechtskräftigen Verurteilung, wie für jeden anderen Bürger auch, die Unschuldsvermutung.