Ein Flugzeug des österreichischen Bundesheeres soll Schuld am Tod eines Kärntners haben. Die Goldeck Bergbahnen, die hinterbliebene Frau und die Tochter des Verstorbenen fordern 1,2 Millionen Euro Schadenersatz von der Republik. 2023 wurde die Klage am Landesgericht Klagenfurt abgewiesen. Das Oberlandesgericht (OLG) Graz gab einer Berufung der Kläger statt und forderte, dass alle Zeugen sowie der Pilot zur Flughöhe und einer allfälligen Seilberührung der Bundesheermaschine erneut einvernommen werden müssen. Auch das Sachverständigengutachten müsse gegebenenfalls ergänzt werden. Somit begann am Dienstag um 9 Uhr die Verhandlung am Landesgericht Klagenfurt unter dem Vorsitz von Richterin Anna Grabner von Neuem.
Laut den Klägern soll der tödliche Unfall am 2. April 2019 bei Arbeiten bei der Mittelstation durch eine Hercules-Maschine des Bundesheeres, die zum Zeitpunkt über den Unfallort geflogen ist, verursacht worden sein. Sie soll das Seil der Bergbahn beim knappen Vorbeiflug oder durch Berührung so stark in Schwingungen versetzt haben, dass dieses aus der Halterung gesprungen und gerissen sei. Herumfliegende Metall- und Mauerteile trafen mehrere Arbeiter. Ein Mann erlag an der Unfallstelle seinen schweren Verletzungen, drei weitere Männer wurden verletzt ins Krankenhaus gebracht.
Notlandung oder Angeberei
Befragt wurden am Dienstag insgesamt elf Zeugen. Unter anderem Mitarbeiter der Bergbahnen und Anrainer, die das Flugzeug am Tag und zum Zeitpunkt des Unfalls gesehen haben. Sie wurden durch lautes Brummen darauf aufmerksam. Einer meinte gegenüber der Vorsitzenden, er hätte es mit einem Stein treffen können, hätte er danach geworfen. Ein anderer Zeuge dachte, das Flugzeug müsse notlanden, so tief sei es in Richtung der Goldeckbahnen geflogen. „Entweder hat es sich um einen Notfall oder um Angeberei gehandelt, anders kann ich mir das knappe Flugmanöver nicht erklären“, so der Zeuge.
Subjektive Wahrnehmung
Die Verhandlung war am Dienstag bis 14 Uhr angesetzt, erst gegen 16 Uhr wird der Pilot befragt und bestreitet erneut zu niedrig geflogen zu sein: „Wir bekommen immer wieder Beschwerden, dass die Hercules zu nahe und zu tief fliegen würde. Das ist eine subjektive Wahrnehmung, die nicht objektiven Tatsachen entspricht“, erklärt der Bundesheerpilot. Die GPS-Daten des Flugzeugs widersprechen ebenfalls den Wahrnehmungen der Zeugen. Das Flugzeug hat sich demnach 800 Meter über und Kilometer weiter nördlich von der Unfallstelle befunden. Weiters zeigen die Protokolle der Wartungsarbeiten nach der Landung der Hercules in Linz keine Beschädigung an, die bei einem direkten Kontakt mit den Seilbahnen aufgetreten wären.
Prozess wurde vertagt
Gegen 17 Uhr vertagte Richterin Grabner den Prozess. Am 25. April 2025 werden ein weiterer Zeuge, der aus gesundheitlichen Gründen nicht erscheinen konnte, und der Sachverständige erneut befragt. Für den Sachverständigen war es 2023 „physikalisch völlig ausgeschlossen, dass die Wirbel der Hercules C-130 das Unglück ausgelöst haben“. Strafrechtliche Ermittlungen gegen den Piloten wurden übrigens bereits im Jahr 2021 abgebrochen. Auch dort schloss ein Gutachter die Hercules als Unfallursache aus. Das Verfahren gegen den Piloten wurde eingestellt.