An krimineller Energie mangelte es dem Angeklagten nicht. 139 Einbrüche wurden jenem rumänischen Staatsbürger angelastet, der sich am Donnerstag am Landesgericht Klagenfurt wegen schweren gewerbsmäßigen Diebstahls und Einbruch vor einem Schöffensenat verantworten musste. Bundesweit, vor allem in Kärnten, war der 40-Jährige in der Nacht oder in den frühen Morgenstunden in Gebäude eingedrungen. Der Tatzeitraum erstreckte sich über zwei Jahre, von September 2021 bis Oktober 2023.

Wie Staatsanwalt Maik Barsch ausführte, entwendete der Mann bei seinen Beutezügen neben Geld auch Werkzeug, Motorsägen und Ähnliches. Finanziert habe sich der dreifache Vater - zwei seiner Kinder waren im Gerichtssaal anwesend - seinen Lebensunterhalt und seine Spielsucht. Von Italien aus, wo der Mann lebte, hatte er sich nach Österreich aufgemacht. War er einmal im Land, hatte er gleich mehrere Einbrüche verübt.

„Warum haben Sie sich gerade Österreich ausgesucht“, wollte der vorsitzende Richter Gerhard Pöllinger-Sorré vom Angeklagten wissen. Eine konkrete Antwort hatte er nicht bekommen. Der 40-Jährige zuckte mehrmals mit den Schultern, gab sich wortkarg. Mehrmals brach er während der Verhandlung in Tränen aus. Er zeigte sich voll inhaltlich geständig und bereue seine Taten zutiefst.

Umfangreiches Ermittlungsverfahren

Das Ermittlungsverfahren war ein umfangreiches. Die Beweisergebnisse waren, so Barsch, eindeutig: Der Mann konnte aufgrund DNA-Spuren, Schuhsohlenabdrücken und Lichtbildern überführt werden. Auf Letzteren sei erkennbar gewesen, dass er die Taschenlampe während der Taten im Mund hatte. Außergewöhnlich sei laut dem Richter gewesen, dass „aus fast allen europäischen Ländern Strafregisterauszüge eingeholt worden waren.“ Eine einschlägige Verurteilung gab es in der Schweiz, wo sich der Angeklagte 2021 drei Monate lang in Haft befand.

Der 40-Jährige wurde zu vier Jahren unbedingter Haft verurteilt. Der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab, das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der größte Milderungsgrund sei sein reumütiges und voll inhaltliches Geständnis gewesen, so der Richter in seiner Begründung. Erschwerend sei die Vorstrafe in der Schweiz gewesen, die ihn nicht abgeschreckt hatte, die Tathandlungen während eines laufenden Verfahrens, die Vielzahl der Delikte in einem langen Tatzeitraum und der „Kriminaltourismus“.

Der von 8.30 bis 16 Uhr anberaumte Prozess war bereits am Vormittag beendet. Von der vom Richter großen Zahl an Privatbeteiligtenvertretern waren lediglich zwei erschienen.