Wenn der 82-jährige Vater nach einem Krankenhausaufenthalt mit eingeschränkter Selbstständigkeit nach Hause kommt und nichts mehr ist, wie es davor war, bedeutet das Stress für den Betroffenen selbst wie für dessen Angehörige: Welche Hilfen braucht‘s im Alltag, wie kommt man zum mobilen Dienst, Essen auf Rädern, Pflegegeld, zu Förderungen, Adaptierungen in der Wohnung?

Beratung und Begleitung

Umfassende kostenlose Hilfe und Begleitung in solchen Fragen gibt es in Kärnten seit 2019 durch die „Pflegenahversorgung“. In mittlerweile 98 Gemeinden (von insgesamt 132) sind diplomierte Pflegekräfte sowie Sozialarbeiter oder Personen anderer Pflegeberufe tätig. Sie kommen ins Haus, helfen bei all den Fragen, füllen Anträge und Formulare aus, begleiten die Klientinnen und Klienten, aber auch deren Angehörige, fragen später immer wieder nach, ob Hilfe gebraucht wird, wie‘s läuft.

„50.000 Servicierungen gab es seit dem Start, es ist so viel geglückt, wir haben so viel erreicht“, freut sich Michaela Miklautz als Projektleiterin beim Land Kärnten. Aktiv werden Gemeindebürger ab einem Alter von 75 Jahren kontaktiert beziehungsweise jene mit Pflegebedarf. Gemeinden und Hausärzte sind wichtige Vermittler. Über allem steht das Ziel, dass Frauen und Männer so lange wie möglich in ihrer gewohnten Umgebung, Zuhause bleiben können, bestmöglich versorgt und betreut.

Alle Gemeinden als Ziel

2022 hat die Bundesregierung das fast gleiche Angebot als österreichweites Pilotprojekt gestartet und für elf Kärntner Gemeinden Community Nurses gezahlt. Doch das Projekt läuft mit Jahresende aus. Vor diesem Hintergrund setzt das Land Kärnten jetzt Angekündigtes um und verschränkt die Pflegenahversorgung und das Community Nursing zu einem Angebot; mit dem am Dienstag auch per Regierungsbeschluss definierten Ziel, dass es künftig in allen 132 Kärntner Gemeinden Pflegenahversorger geben soll.

Kostenfrage

Das dürfte nicht schwer werden, denn ab 2025 müssen die ohnehin finanziell gebeutelten Gemeinden nichts mehr mitfinanzieren. Bisher mussten sie in der Anfangsphase ans Land ein Viertel der Kosten, später die Hälfte dazuzahlen. Jährliche Kosten von rund 33.000 Euro samt Kilometergeld bedeutete das für eine Gemeinde. Wenn sich mehrere (kleine) Kommunen eine Pflegenahversorgerin teilen, was mehrfach vorkommt, konnten die Kosten dividiert werden.

Warum sich das Land die „Großzügigkeit“ gegenüber den Kommunen leisten kann? Laut Landesrätin Beate Prettner (SPÖ), zuständig für Gesundheit und Soziales, erfolgt die Finanzierung aus dem Pflegefonds des Bundes. Für die 3,2 Millionen Euro für die Vollversorgung in Kärnten mit 55 Pflegekräften gibt es 1,2 Millionen zweckgewidmet (bis 2028) für die Nursing-Fortführung, weitere zwei Millionen aus dem Bundesfonds stehen Land und Gemeinden zur Verfügung.