„Das sind absolut haltlose Anschuldigungen, die jeder Grundlage entbehren.“ Von Anfang der Ermittlungen hat Kärntens Landespolizeidirektorin Michaela Kohlweiß über ihren Anwalt sämtliche gegen sie erhobene Vorwürfe zurückgewiesen.
Seit Montag hat es die Juristin auch schriftlich, dass an den Vorwürfen gegen sie nichts dran war. Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) hat sämtliche Ermittlungen gegen Kohlweiß eingestellt, bestätigt Behördensprecher Martin Ortner. Ebenso wie gegen zwei weitere Beschuldigte, einen Polizisten und eine Frau. Kohlweiß will sich zur Verfahrenseinstellung nicht äußern.
Gegen sie war im Zusammenhang mit einem in Italien bekannt gewordenen Mafia-Fall wegen des Verdachts des Amtsmissbrauchs sowie der Bestechung und Bestechlichkeit ermittelt worden. Am 10. Oktober des Vorjahres rückte ein Dutzend Ermittler sogar bei Kohlweiß an, durchsuchten ihr Wohnhaus und beschlagnahmten ihr Handy und ihr Tablet. Die Hausdurchsuchung fand zu einem Zeitpunkt statt, zu dem für die Ermittler eigentlich bereits feststehen hätte können, dass die Vorwürfe gegen Kohlweiß haltlos sind.
Viele Zuständigkeiten
Der Fall ist kompliziert, die Ermittlungen und Zuständigkeiten waren es auch: Nach Abtretung eines Teiles der Ermittlungen durch die Staatsanwaltschaft (StA) Graz führte die WKStA aufgrund ihrer gesetzlichen Zuständigkeit ein Verfahren gegen die drei Beschuldigten. Hintergrund war der Verdacht, dass die Frau durch den Polizeibeamten von anstehenden Ermittlungsmaßnahmen vorab informiert worden sei und Geld bzw. Wertgegenstände dafür übergeben haben soll.
„Der Tatverdacht gründete sich auf Informationen, die aus einem Strafverfahren der italienischen Ermittlungsbehörden im Umfeld der italienischen Mafia stammen und den österreichischen Strafverfolgungsbehörden übermittelt wurden“, erklärt WKStA-Sprecher Ortner. Auf Grundlage dieser Verdachtsmomente leitete die StA Graz das zuvor genannte Verfahren ein.
Verdacht widerlegt
Der WKStA bekam daraufhin von den italienischen Behörden nur die für das Rechtshilfeverfahren nötigen Beschlüsse. In diesen wurden jene Aussagen der Frau nur auszugsweise wiedergegeben, in denen Kohlweiß und der Polizist belastet wurden. „Diese waren von den italienischen Behörden bereits ins Deutsche übersetzt“, so Ortner.
Die Staatsanwaltschaft hat sich daraufhin auch die vollständigen originalen Tonbandaufnahmen und Gesprächsprotokolle aus Italien beschafft und diese von einer gerichtlich beeideten Dolmetscherin für Italienisch übersetzen lassen. „Dabei zeigte sich, dass die von den italienischen Behörden angenommene Verdachtslage betreffend die beschuldigte Polizeibeamtin von der WKStA auf Basis der eigens beauftragten Übersetzung nicht nachvollzogen werden konnte und damit als widerlegt anzusehen ist“, sagt Ortner.
Schlampige Übersetzung
In anderen Worten: Die Übersetzung ins Deutsche durch die italienische Staatsanwaltschaft war derart fehlerhaft, dass sich daraus keinerlei Verdacht beweisen ließ. Namen von angeblich in die Causa involvierten Personen wurden von der Beschuldigten gar nicht genannt, auch nicht jener von Kohlweiß. Funktionen innerhalb der Kärntner Polizei wurden falsch bezeichnet oder sind teilweise frei erfunden. Es wurden von den italienischen Behörden Zusammenhänge konstruiert und Mutmaßungen angestellt, die in einem Ermittlungsverfahren eigentlich nichts zu suchen haben.