Nach mehreren Vogelgrippe-Fällen in vier Betrieben mit rund 200.000 Tieren in Ober- und Niederösterreich wurde am Donnerstag das Gesundheitsministerium aktiv und erklärte ganz Österreich zum Gebiet mit erhöhtem Geflügelpest-Risiko. In 25 Bezirken gilt ab Mitternacht für Betriebe mit mehr als 50 Tieren die Stallpflicht, in Kärnten sind die Bezirke Klagenfurt Land, Völkermarkt und Wolfsberg betroffen. Die konkrete Verordnung liege dem Land noch nicht vor, erst nach Vorliegen könne man die Maßnahme mit den Gemeinden abklären, hieß es Donnerstagabend aus dem Büro des zuständigen Referenten, Martin Gruber (ÖVP).

Gerda Weber, Geflügelreferentin der Landwirtschaftskammer Kärnten, erklärt die erhöhten Sicherheitsmaßnahmen in den Betrieben: „Die Fütterung von Tieren im Freien ist nicht mehr gestattet. Beim Stallgang müssen die Schuhe gewechselt werden, das Einhalten der Hygienemaßnahmen ist wichtig, man muss von freien Wasseroberflächen fernbleiben, keine betriebsfremden Personen dürfen in den Stall und die Herde muss beobachtet werden.“

Zwei Fälle in Kärnten

In Europa werden jedes Jahr im Frühjahr und Herbst vermehrt Ausbrüche der Geflügelpest beobachtet. Das Virus kann sehr leicht von infizierten Wildvögeln oder ihrem Kot auch auf Hausgeflügel übertragen werden. Es ist hochansteckend und die Erkrankung verläuft beim Geflügel meist tödlich. Auch Übertragungen auf Säugetiere sind möglich, Ansteckungen von Menschen und Todesfälle aber selten. Der Subtyp (A)H5N1, der derzeit in Europa auftritt, ist schlecht an den Menschen angepasst und Erkrankungen wurden in Europa bisher nicht beobachtet, betont die Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (Ages).

In Kärnten wurden laut Ages von Herbst 2023 bis 20. September 2024 in Kärnten zwei Fälle von Vogelgrippe in den Bezirken Klagenfurt Land und Villach Land registriert; betroffen waren ein Kranich und ein Turmfalke.

Die Anzeichen

„Erste Anzeichen für Vogelgrippe im eigenen Stall sind ein Abfall der Eierproduktion, ein Rückgang bei der Nahrungsaufnahme um 20 Prozent oder eine Sterberate von drei Prozent pro Woche“, so Weber. Bei einem Verdacht ist der Amtstierarzt zu verständigen. Für tot aufgefundene Wasservögel wie Schwäne oder Enten sowie Greifvögel besteht eine Meldepflicht. Passanten sollen die Tiere nicht berühren und am Fundort belassen.