Unliebsamen Rednerinnen das Wort entziehen, den gegnerischen Klubs die Mitarbeiter streichen und ihnen damit die parlamentarische Arbeit erschweren. In Untersuchungs-Ausschüssen den Vorsitz mit Schlagseite führen, die Präsidialkonferenz ins Sackerl reden lassen, weil sie als beigeordnetes beratendes Organ gar nicht mehr Rechte hat. Und das Ganze ausgestattet mit einer Immunität, die vor Strafverfolgung schützt. Wer sich nie damit beschäftigte, was eine Nationalratspräsidentin oder -präsident so alles kann, dem ist vermutlich auch nicht bewusst, dass es keine legale Möglichkeit gibt, diese Person wieder aus dem Amt (nicht dem Nationalrat wohlgemerkt!) zu bekommen.