Dieser Prozess am Landesgericht Klagenfurt hat einige Dimensionen gesprengt. Heute, Mittwoch, ist vorerst einmal Schluss: Da wird das Schöffengericht unter Vorsitz von Richterin Claudia Bandion-Ortner die Urteile gegen die Angeklagten im Strafverfahren um das Firmenkonstrukt EXW sprechen.
60 Verhandlungstage und 300 Verhandlungsstunden waren seit vergangenem September notwendig, um Licht in das gigantische Betrugsnetzwerk zu bringen. In ihrem Schlussplädoyer veranschaulichte Staatsanwältin Caroline Czedik-Eysenberg die Dimension: Ab 200 Aktenbestandteilen spreche man von einem Großverfahren. In der EXW-Causa gibt es fast 3000 Aktenteile.
Erschwert wurden laut Staatsanwältin Czedik-Eysenberg die Ermittlungen durch die Vorgehensweise der Angeklagten. Firmensitze wurden ins Ausland verlegt, in Staaten (etwa Dubai), die kein Auslieferungsabkommen mit Österreich haben. Dazu kamen Tarnfirmen und Konten in der ganzen Welt. Die Kommunikation lief über den Nachrichtendienst Telegram, der ebenso nicht mit Behörden kooperiert, wie Kryptoplattformen, auf denen Geld gewechselt wurde. Einige der Angeklagten setzten sich ins Ausland ab, ehe sie erwischt werden konnten oder sich freiwillig gestellt haben.
„Beeindruckend“ sind auch die strafrechtlich relevanten Fakten: Die elf Angeklagten – zu Prozessbeginn waren es acht – sollen für mindestens 20 Millionen Euro Schaden verantwortlich sein und 40.000 Betrugsopfer zurückgelassen haben. Im Kern geht es um den Vorwurf, dass die Männer ihren Betrugsopfern hohe Gewinne durch verschiedene Investments und Projekte versprochen haben. Die allermeisten Projekte wurden nie realisiert, stattdessen sollen die Angeklagten das Geld zur Finanzierung ihres, teilweise extrem luxuriösen, Lebens verwendet haben.
Die entscheidende Frage im Prozess in Klagenfurt ist: War der Betrug von Anfang an geplant? „Ja“, sagt Staatsanwältin Caroline Czedik-Eysenberg: „Es gab nie gewinnträchtige Projekte, und das war auch nie vorgesehen. Diese waren nur da, um Kunden anzulocken.“
Nein, der Betrug sei nicht geplant gewesen, hält Philipp Tschernitz entgegen. Der Rechtsanwalt vertritt den Hauptangeklagten, einen 27-jährigen Klagenfurter. Sein Mandant habe „viel Arbeit investiert und geplant, mit verschiedenen Assets Gewinne zu lukrieren“. Schlussendlich sei das System EXW dem 27-Jährigen über den Kopf gewachsen. Die anderen Verteidiger argumentieren ähnlich und betonen vor allem die untergeordneten Rollen ihrer Mandanten.
Für alle Angeklagten gilt die Unschuldsvermutung.