Nach einer tödlichen Explosion im Kärntner Werk der Glock GmbH im Jahr 2019 sind am Mittwoch zwei Männer, 64 und 40 Jahre alt, vom Vorwurf der grob fahrlässigen Tötung freigesprochen worden. Richterin Sabine Götz erklärte zum Freispruch, sie könne nicht mit Sicherheit feststellen, ob die Männer etwas von der Durchführung des Versuchs, bei dem es zu dem Unfall gekommen war, gewusst haben. Das Urteil war vorerst nicht rechtskräftig.
Die beiden Angeklagten waren in den vergangenen Jahren am Landesgericht Klagenfurt bereits jeweils schuldig gesprochen und danach freigesprochen worden - beide Urteile waren aber vom Oberlandesgericht Graz aufgehoben worden, weshalb neu verhandelt werden musste.
Zu der schweren Explosion war es am 5. März 2019 gekommen. Am Werksgelände von Glock in Ferlach waren Brennversuche mit einem Wasserstoff-Sauerstoff-Gemisch durchgeführt worden. Während zwei Versuche in der Woche zuvor reibungslos verlaufen waren, explodierte an diesem Tag ein Speicherzylinder. Ein Mitarbeiter kam ums Leben, ein zweiter wurde schwer verletzt. Insgesamt drei Personen wurden grob fahrlässige Tötung und fahrlässige Körperverletzung vorgeworfen.
Anwalt vor Urteil: „Eigenmächtig gehandelt“
Der Verteidiger der beiden Männer blieb dabei, dass sich seine Mandanten nicht schuldig bekennen würden. Sie seien zwar in die beiden „Orientierungsversuche“ wenige Tage vor dem Unfall involviert gewesen. Am Tag des Vorfalles habe der Mitarbeiter, der bei dem Unfall getötet worden war, dann völlig aus eigenem Antrieb den Versuch noch einmal durchgeführt. Der Mann habe eigenmächtig gehandelt, „obwohl er das nicht durfte und wozu es auch keine Anweisung gegeben hat. Er hat auch die Versuchsanordnung geändert, dabei wurden alle Sicherheitsstecker gezogen“, so der Verteidiger. Auch die beiden Angeklagten betonten das in ihren Einvernahmen durch die Richterin.
Hart ins Gericht war am Mittwoch allerdings ein Sachverständiger mit der Versuchsanordnung an sich gegangen. Der Speicherzylinder, in dem die Gase gemischt worden waren, habe dem Druck nicht standgehalten: „Die Gefahr wurde eindeutig unterschätzt.“ Zur Explosion habe ein Leck geführt - „da reicht dann bereits ein Wimpernschlag“, insgesamt sei der Versuch immer lebensgefährlich gewesen. „Also war es reines Glück, dass bei den zwei Versuchen davor nichts passiert ist?“, fragte Staatsanwältin Ines Küttler. „Das Explosionsrisiko war da schon extrem hoch“, bekräftigte der Sachverständige. Es sei eigentlich schon unzulässig, Gas von einem Behälter in einen anderen zu füllen.
Freispruch, da keine Beweise für Schuld
Darauf nahm auch Richterin Götz in ihrer Urteilsbegründung Bezug: „Dass Sie bei den Versuchen zuvor mitgewirkt haben, dafür müssten Sie für eine Gefährdung der körperlichen Sicherheit die Verantwortung übernehmen.“ Allerdings galt es nun, herauszufinden, ob die beiden Angeklagten zuvor etwas vom Versuch am Unfalltag gewusst oder an diesem Tag Sicherheitsmaßnahmen unterlassen hätten: „Und das erschließt sich mir weder aus dem umfangreichen Akt noch aus dem bisher abgeführten Prozess.“ Es würden schlicht keine Beweise für eine Schuld vorliegen.