Die Lizenzen für Glücksspielautomaten werden in Kärnten vom Land vergeben. 463 dieser legalen Geräte sind aktuell in Betrieb. An einer im kommenden Jahr nötigen Neuausschreibung wird bereits gefeilt. Zuvor soll heuer noch das Kärntner Spiel- und Glücksspielautomatengesetz novelliert werden. Fest steht bereits jetzt, dass es weiterhin nicht mehr als die aktuell vergebenen drei Lizenzen geben wird. Kärnten hat sich - anders als zum Beispiel Wien, Tirol oder Vorarlberg - gegen ein Verbot des „Kleinen Glücksspiels“ entschieden. Erlaubt sind die Automaten auch im Burgenland, der Steiermark, Oberösterreich und Niederösterreich. In Salzburg ist eine Rückkehr zum „Kleinen Glücksspiel“ angedacht.