27 freie Seezugänge hat das Land Kärnten in den letzten Jahren geschaffen, um der Verbauung der Ufer entgegenzuwirken und zumindest kleine Flächen zum Baden für die Öffentlichkeit zu sichern. In Umsetzung des „Kärntner Seenvolksbegehrens“ ist das Land aufgerufen, die Einnahmen der Motorbootabgabe von rund drei Millionen Euro jährlich zur Erhaltung der ökologischen Funktionsfähigkeit der Seen und zum Ankauf von Seegrundstücken zu verwenden. Letzteres ist in den letzten zwei Jahren nicht mehr gelungen.