Noch immer ist die Aufarbeitung der Corona-Vergütungen für Firmen in Kärnten nicht abgeschlossen. Doch die Zeit drängt: Die Frist läuft bis Jahresende. In anonymen Schreiben, die der Kleinen Zeitung vorliegen, wurde einzelnen Behörden vorgeworfen, Anträge bis zu einem gewissen Betrag „durchzuwinken“. Daraufhin schaltete sich das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMSGPK) ein und bat das Land um „Auskunft zu Auffälligkeiten bei Verfahren betreffend Vergütung von Verdienstentgang gemäß § 32 Epidemiegesetz 1950“. Das Ministerium kündigte stichprobenartige Überprüfungen an, das Land prüfte in den zuständigen Bezirkshauptmannschaften. Das vorläufige Ergebnis: Der Behörde seien weder Missstände bei der Erledigung der Anträge bekannt gewesen noch habe das Land eine Weisung an die Bezirksverwaltungsbehörden erteilt, „welche die Vorgabe beinhaltet, Anträge bis zu einer gewissen Höhe inhaltlich nicht genau zu prüfen“. Auch die Bezirksbehörden bestreiten, solche Weisungen erteilt zu haben.