Eine Kärntnerin musste nicht nur den Schmerz über den plötzlichen Verlust ihres Ehemannes bewältigen, sondern auch den Kampf um ihr Recht auf einen Teil der Abfertigung aufnehmen. Die Frau wandte sich an die Expertinnen und Experten der Arbeiterkammer-Bezirksstelle Villach – und fand dort Hilfe. Michelle Müllneritsch ist die für den Fall zuständige Juristin und stellt klar: „Die Ehefrau des Verstorbenen war schon vor dessen Ableben aufgrund ihres Gesundheitszustandes finanziell auf das Einkommen ihres Ehemannes angewiesen. Aus diesem Grund hat sie auch gesetzlichen Anspruch auf die halbe Abfertigung.“

24.000 Euro erkämpft

Die Intervention der AK stellte sicher, dass die Witwe den ihr zustehenden Betrag in der Höhe von fast 24.000 Euro schnell und unbürokratisch erhielt. Die finanzielle Situation der Kärntnerin hat sich somit stabilisiert und sie kann sich auf ihre Genesung konzentrieren.

„Wir setzen uns Tag für Tag dafür ein, dass die Rechte von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sowie ihrer Angehörigen gewahrt bleiben“, sagt Günther Goach, Präsident der Arbeiterkammer Kärnten.