Am Landesgericht Klagenfurt ist am Dienstag der Prozess gegen drei Erwachsene aus Villach wegen Suchtgifthandels fortgesetzt worden. Dem 39-jährigen Hauptangeklagten werden auch Vorbereitung zum Suchtgifthandel und Verstöße gegen das Waffengesetz vorgeworfen. Zu Prozessbeginn bekannte sich der Mann teilweise schuldig. Zwei weitere Verhandlungstage sind für den 8. und 10. Oktober geplant. Mit einem Urteil ist am 10. Oktober zu rechnen.
Vergangenen März hatten Ermittlungen zu einer Drogenrazzia im Bereich Villach, bei der neben dem 39-Jährigen acht weitere Personen festgenommen wurden, geführt. Bei dem Großeinsatz wurden 1,5 Kilogramm Cannabis sowie mehrere Waffen samt Munition sichergestellt. Den höchst professionell errichteten „Geheimraum“ im Keller fand man erst, als im Garten ein Abluftrohr entdeckt wurde. Der versteckte Zugang befand sich in einer Holzwand, die Geheimtür konnte nur mithilfe eines Magneten geöffnet werden. Darin befand sich eine professionelle Aufzuchtanlage für Cannabispflanzen. Neben dem professionellen Equipment war der Kellerraum mit einem Strom- und Wasseranschluss ausgestattet.
200.000 Euro
Der Hauptangeklagte bekannte sich sowohl zu dem Vergehen nach dem Waffengesetz als auch zur Anklage wegen Suchtgifthandels und Vorbereitung von Suchtgifthandel schuldig. Laut Anklageschrift wurden Drogen im Wert von 200.000 Euro verkauft.
Dem Schöffensenat unter Vorsitz von Richter Matthias Polak wurden Aufzeichnungen des Hauptangeklagten vorgelegt, aus denen ersichtlich wurde, dass der 39-Jährige seit mehreren Jahren gewerbsmäßigen Suchtgifthandel betrieben haben soll. Darin dokumentierte der Villacher laut der Staatsanwaltschaft nahezu jeden Arbeitsschritt der Herstellung mehrerer Cannabissorten. Der Angeklagte versuchte seine Aufzeichnungen damit zu erklären, dass er wegen Startschwierigkeiten begonnen hatte, alles aufzuschreiben: „Ich habe alles notiert, damit es weniger Missernten gibt.“ Zu den detaillierten Aufzeichnungen meinte der Richter: „So etwas haben wir am Gericht noch nie erlebt. Die verschiedenen Sorten und so weiter. Das geschah ja schon fast mit Liebe.“
Hinweis des Anwalts
Als der Angeklagte mit den Bildern seiner Aufzeichnungen - die er als Tagebuch bezeichnete - konfrontiert wurde und notdürftig zu erklären versuchte, wurde er von seinem Verteidiger, Hans Gradischnig, mehrfach darauf hingewiesen, dass er nicht zu jedem Lichtbild eine Aussage machen müsse. Wie sich im Laufe der Verhandlung herausstellte, begannen die angeklagten Drogengeschäfte im Jahr 2015 mit neun Cannabis-Pflänzchen. Im Laufe der Jahre soll sich der Anbau auf bis zu 36 Pflanzen gesteigert haben, die zweimal jährlich geerntet wurden.
Die 31-jährige Lebensgefährtin des Angeklagten - ebenfalls wegen Suchtgifthandels angeklagt - half dem 39-Jährigen seit dem Jahr 2020 beim Anbau, wie sie am Dienstag selbst einräumte. Sie sei für die Reinigung des Zeltes, den Anbau von Samen, das Umtopfen, Düngen, Gießen und Ernten zuständig gewesen. Als Gegenleistung hätte sie selbst Cannabis konsumieren dürfen, sagte sie aus. Das Kraut gab sie nach eigenen Angaben auch an ihre krebskranke Mutter weiter.
„Lügenpresse“ im Visier
Bei der dritten Angeklagten handelte es sich um die 69-jährige Mutter des Villachers. Sie bekannte sich nicht schuldig und enthielt sich einer Aussage. Ihren Unmut über die Anklage zeigte sie bereits im Wartebereich vor dem Verhandlungssaal, als sie Medienvertreter als „Lügenpresse“ bezeichnete. Auch während des Prozesses versuchte sie ihren Missmut zu demonstrieren, indem sie von ihrem Platz aus der ersten Reihe minutenlang rückwärtsgerichtet die Pressevertretung anvisierte.
Mehrere Aussagen von Zeugen, die durchaus widersprüchliche Angaben tätigten, sollen nun dazu dienen, einen ungefähren Überblick über die angebaute Menge an Cannabis zu bekommen. Ursprüngliche Aussagen, die bei der Polizei zu Protokoll gegeben wurden, waren mehrfach widerrufen worden. Eine 30-jährige Bekannte des Angeklagten erklärte ihre ursprünglich zu hoch angegebenen bezogenen Cannabismengen so: „Rechnen kann ich leider gar nicht gut. Ich muss zugeben: Ich bin nicht die hellste Kerze auf der Torte.“