„Es ist eine Situation der Hilflosigkeit und es ist beschämend.“ Heinz E. Pfeifer (56) ist seit seiner Kindheit sehbeeinträchtigt und auf einen Assistenzhund angewiesen. Vor einiger Zeit rief er in Klagenfurt bei einem Taxiunternehmen an und wollte ein Taxi buchen. Als er sagte, dass er seine Hündin Lynett mitnehmen müsse, verweigerte der Taxler den Transport. Auch als Pfeifer den Mann darauf hinwies, dass es sich um eine Assistenzhündin handelt und für diese eine Beförderungspflicht gelte, blieb der Taxler bei seinem Nein. „Er hat nicht einmal nach einer Ausrede gesucht und gesagt, dass er Hunde nicht mitnehmen muss. Auch nicht in meinem Fall.“

Pfeifer, er ist Obmann des Kärntner Blinden- und Sehbehindertenverbandes, erstattete Anzeige. Bei seiner Befragung habe der Taxifahrer angegeben, dass er eine Hundeallergie habe, erzählt Pfeifer: „Davon war bei meinem Anruf aber überhaupt keine Rede.“ Selbst, wenn der Taxler eine solche Allergie habe, müsse er dafür sorgen, dass er eine Beförderungsmöglichkeit schaffen kann, so Pfeifer. Weil er das nicht getan hat, bekam er eine Verwaltungsstrafe von 200 Euro.

Verweigerung hat ernste Folgen

Daraufhin wandte sich der Taxifahrer um Unterstützung an die Wirtschaftskammer und seine Standesvertretung. Doch auch dort holte er sich eine Abfuhr. „Für Assistenzhunde besteht eine Beförderungspflicht“, sagt Christian Rumpelnig, Obmann der Fachgruppe für Beförderungsgewerbe mit Personenkraftwagen. „Eine Verweigerung kann ernste, rechtliche Folgen haben, bis zum Entzug des Taxilenkerausweises.“

Doch was ist, wenn der Taxifahrer tatsächlich eine Hundeallergie hat? Darf er dann die Mitnahme eines Hundes verweigern? Auch dazu ist die Meinung der Wirtschaftskammer eindeutig: „So hart das klingt, aber dann kann er diesen Beruf nicht ausüben. Die Beförderungspflicht ist eindeutig geregelt“, sagte Spartengeschäftsführer Andreas Michor gegenüber der Austria Presse Agentur (APA). Für einen Taxifahrer gelten bestimmte körperliche Voraussetzungen, etwa auch Gepäckstücke ein- und ausladen zu können. „Wenn ich körperliche Einschränkungen habe, die dem entgegenstehen, dann kann ich kein Taxilenker sein“, sagt Michor.

Nicht ins Therapiezentrum gelassen

Die Unterstützung und das Verständnis, die er von der Wirtschaftskammer bekommen hat, wünscht sich Pfeifer auch andernorts. Denn immer wieder kommt es vor, dass Taxis ihn und seine Hündin nicht mitnehmen, nicht nur in Klagenfurt. „Ich komme aus dem Bahnhof, vor mir stehen mehrere Taxis. Als sie mich und Lynett sehen, fahren sie entweder weg oder machen die Türe gar nicht auf.“ Und auch in Restaurants oder Geschäften wird seiner Hündin - und damit auch ihm - immer wieder der Zutritt verweigert.

Vor Kurzem hatte er einen Termin in einem Therapiezentrum. „Auf den habe ich zwei Monate gewartet.“ Als er mit seiner Hündin hingekommen sei, hieß es, dass sie nicht in die Anlage darf. „Abgesehen von der eindeutigen Gesetzeslage, ist das ja für mich kein Spaß oder keine Pflanzerei“, sagt Pfeifer. „Ich bin auf meine Hündin angewiesen. Sie ermöglicht mir ein selbstbestimmtes Leben.“