Im Juni wurde ein 13-Jähriger auf einem Skaterplatz in Feldkirchen attackiert. Er wurde mit einem Küchenmesser bedroht, steckte mehrfach Schläge ins Gesicht und den Bauch ein, seine Halskette und ein Ring wurden ihm geraubt. Die Angreifer, 14 und 18 Jahre alt, waren in Begleitung mehrerer Jugendlicher. Das minutenlange Martyrium des 13-Jährigen wurde gefilmt und endete erst als der 14-jährige Hauptangeklagte weggezogen wurde und dem Opfer noch einen Kopfstoß verpasste. Die gebrochene Nase des Opfers musste im Klinikum in Klagenfurt operativ behandelt werden. Erich Londer vom Bezirkspolizeikommando sprach angesichts des sichergestellten Videos von „ungewöhnlich menschenverachtender Brutalität“.
Am Dienstag mussten sich die Täter am Landesgericht in Klagenfurt vor Richter Uwe Dumpelnik verantworten. Angeklagt wegen schwerer Nötigung, schwerem Raub und schwerer Körperverletzung. Ihnen drohten bis zu 15 Jahre Haft. Laut Staatsanwältin Tanja Wohlgemuth seien die Angeklagten mit bis zu 20 Jugendlichen zusammen gewesen, als die 13-jährige Freundin des Hauptangeklagten eröffnete, dass das spätere Opfer sie in der Schule geohrfeigt hätte. „Der 14-Jährige beschloss ihn zusammenzuschlagen und wies alle Beteiligten an, nach ihn zu suchen. Der 18-Jährige sollte ein Messer besorgen, das dieser sich aus dem Kofferraum eines Freundes holte“, berichtet Wohlgemuth.
Mit Sturmhaube und Messer
Als sie ihr Opfer finden, beginnt der 14-Jährige, maskiert mit einer Sturmhaube, seine brutale „Abreibung“. Nach einer Weile überreicht der 18-Jährige das Messer an den Angreifer. Beim nächsten Mal würde er ihn abstechen, wenn er wieder ein Mädchen schlagen würde. In den Mund, ins Gesicht und den Bauch würde er ihm das Messer rammen, hört man im Video und sieht Stichbewegungen in Richtung des 13-Jährigen. Immer wieder muss der Schläge einstecken: „Tut es weh, wenn ich dich schlage? Ja? Einem Mädchen tut es dreimal so weh, merk dir das!“ Der 18-Jährige, der sich körperlich nicht an der Attacke beteiligte, verlangt die Halskette und den Ring des Opfers und begeht damit das Verbrechen des schweren Raubs.
„Wie kamen Sie auf die Idee das Opfer auszurauben? Ihnen drohen dafür 15 Jahre Haft“, fragt der Richter den 18-jährigen Zweitangeklagten. „Ich mache Dinge ohne nachzudenken, ich wollte ihn nicht schlagen, aber ich wollte ihm Angst machen. Ich habe einfach mitgemacht. Ich war dumm. Alles war so dumm.“. Er möchte sich, wenn möglich, auch persönlich beim Opfer für alles entschuldigen. Er wirkt dabei kindlich, nicht wie 18. Sein Anwalt beschreibt ihn als typischen Mitläufer: „Er ist normal das Opfer, wollte anscheinend einmal Täter sein“. Gutachten bescheinigen ihm kognitive Einschränkungen. Ein vom Haftrichter angeordnetes Anti-Gewalttraining musste abgebrochen werden. Er habe teilnehmen wollen, aber die Trainer rieten ab, er wäre in der Gruppe selbst zum Opfer geworden, erklärt seine Bewährungshilfe.
Positives „Nachtatverhalten“
Auch der 14-Jährige bekennt sich schuldig. „Ich fühle mich schuldig. Es tut mir leid was ich getan habe. Ich wollte mich vor meiner Freundin beweisen“, sagt er reumütig. Seit der Tat habe er an allen angeordneten Programmen mitgewirkt und auch freiwillig weitere besucht, erklärt sein Anwalt Arthur Gruber: „Zur Zeit der Tat hat er auch an Depressionen gelitten und war deshalb in Behandlung“, seither habe er ein durchwegs positives „Nachtatverhalten“ gezeigt.
Nach kurzer Beratung mit den Schöffen verkündet Dumpelnik sein Urteil: „14 Monate Haft für den Erstangeklagten, 24 Monate Haft für den Zweitangeklagten. Die Strafe wird bedingt auf drei Jahre nachgesehen“. Beide müssen weiter am Bewährungsprogramm teilnehmen. Die zwar kurze Untersuchungshaft, beide wurden nach der Tat festgenommen und waren einen Tag lang in der Justizanstalt, habe bereits abschreckende Wirkung gezeigt. Sie seien bisher unbescholten gewesen und ihre Reue sei glaubwürdig, begründet Dumpelnik sein Urteil und äußert auch seine Befürchtung, der Zweitangeklagte könnte in Haft zum Opfer werden. Beide müssen 200 Euro Schmerzensgeld an das Opfer zahlen. Die Angeklagten nahmen das Urteil an. Die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab, das Urteil ist somit noch nicht rechtskräftig.