Händeringend sucht Fußball-Bundesligist Austria Klagenfurt seit Jahren nach einem Hauptsponsor, für niedrige fünfstellige Summen können Interessenten sich prominent mit ihren Logos auf den Trikots oder auf den Banden in der Arena präsentieren. Dass prinzipiell Sponsoren an Kooperationen interessiert wären, zeigt ein Prozess, der am Donnerstag am Landesgericht Klagenfurt begann: Ein 45-Jähriger, der sich als Agent ausgab, arbeitete aber in die eigene Tasche. Sponsoren ließen sich davon blenden, dass der Mann tatsächlich Vollzeit bei der Austria beschäftigt war.
Konkret arbeitete er von Mai bis Dezember 2023 für den Klagenfurter Vorzeigeverein - im Büro wohlgemerkt, für Sponsorenakquise fehlte ihm die Legitimation. Das hielt ihn allerdings nicht davon ab, sich als „Agent“ zu positionieren und mit potenziellen Geldgebern Verhandlungen zu führen. So vermittelte er beispielsweise einem Immobilien-Riesen für 12.600 Euro angeblich eine Bandenwerbung und schloss vermeintlich offizielle Verträge ab - auch VIP-Karten oder andere Ticket-Pakete bot er an. Das Geld floss aber nie zur Austria, sondern in die eigene Kasse. Ein klassisches Eigentor, denn natürlich flog der Schwindel auf, weil die versprochenen Leistungen nie erfüllt wurden, und der Betrüger wurde angezeigt.
„Lebensweise“ finanziert
„Ja, ich bin schuldig“, sagte der wegen schweren gewerbsmäßigen Betrugs angeklagte Mann am Donnerstag zu Richter Christian Liebhauser-Karl. Er habe das Geld benötigt, um sich seine „Lebensweise“ zu finanzieren, lebte er wie ein Fußball-Manager auf großem Fuß. Insgesamt geht es um 28.000 Euro, die der Austria-Mitarbeiter einkassiert hat. Weil er delogiert worden war, war er mit seiner Familie in Klagenfurt in eine Pension gezogen. Dort wurden 46 Übernachtungen nicht bezahlt, sind rund 5000 Euro offen. Der 45-Jährige ist kein unbeschriebenes Blatt, vierfach wegen Vermögensdelikten vorbestraft und sitzt auch aktuell eine Haftstrafe ab.
Kein Anwalt
Weil er ohne Anwalt erschienen war, machte ihn Liebhauser-Karl auf die mögliche Strafhöhe aufmerksam, die sich zwischen sechs Monaten und 7,5 Jahren bewegt. „Dann möchte ich bitte einen Pflichtanwalt haben“, sagte der Angeklagte. Der Prozess wurde zu diesem Zweck vertagt.